REP27REP27 Contact Appoint REP27
Kaufberater

Wie US-Unternehmen in Frankreich einen EU-Vertreter nach DSGVO Art. 27 bestellen können

Kurze Antwort: US-Unternehmen, die an Personen in Frankreich verkaufen oder diese verfolgen, müssen gemäß DSGVO Artikel 27 einen EU-Vertreter bestellen, sofern keine spezifische Ausnahme greift. Dieser Vertreter ist Ihr offizieller Ansprechpartner für französische und EU-Datenschutzbehörden. Vergleichen Sie Anbieter hinsichtlich Preis, enthaltenen Leistungen und Transparenz. Nichtbeachtung kann zu erheblichen Bußgeldern und Geschäftsstörungen führen.

Aktualisiert · 5 Quellen geprüft

Anbieter im Vergleich

AnbieterGegründet inVeröffentlichter PreisLeistungsumfang im PreisAm besten geeignet für
REP27Tschechien (Europe Services SE)ab 290 €/Jahr (price_verified_on_source_page)EU-DSGVO Art. 27 Vertretung, unterschriebene Bestellung, Zertifikat mit QR-Code, öffentliche Verifizierung, Formulierung für Datenschutzerklärung, menschliche Aktenprüfung, Unterschrift innerhalb 24hUnternehmen, die verifizierbare, schnelle und transparente EU-Vertretung wünschen
EU ShieldQuelleEuropäische Union490 €/Jahr (price_verified_on_source_page)EU-Vertreter für alle 27 Mitgliedstaaten, unterschriebene Bestellung, Formulierung für Datenschutzerklärung, Aufbewahrung des Art. 30 Verzeichnisses, Weiterleitung von Betroffenen- und Behördenkorrespondenz innerhalb 1 Werktag, jährliche Compliance-PrüfungUnternehmen, die vollständige Art. 30 Verzeichnisführung und jährliche Compliance-Prüfung benötigen
rep4euQuelleDeutschland348 €/Jahr (price_verified_on_source_page)EU-Vertreter für alle 27 EU-Mitgliedstaaten, Live-Abdeckung, Schutz für US-Umsätze beim Eintritt in den EU-MarktUS-Unternehmen, die mit Live-Abdeckung in den EU-Markt eintreten möchten

Preise wie am 27 Oktober 2026 auf der Website des jeweiligen Anbieters veröffentlicht, zzgl. MwSt., sofern nicht anders angegeben. Jede Zeile verweist auf ihre Quelle.

Was das Gesetz verlangt: Artikel 27 DSGVO erklärt

Artikel 27 der DSGVO ist zentral für Nicht-EU-Unternehmen, die mit EU-Bürgern interagieren. Wenn Ihr US-Unternehmen Waren oder Dienstleistungen in Frankreich oder anderen EU-Ländern anbietet oder deren Verhalten überwacht (z. B. über Analytics, Cookies oder gezieltes Marketing), müssen Sie einen Vertreter mit Sitz in der EU bestellen. Dies gilt, egal ob Sie über Ihre eigene Website, einen Marktplatz wie Amazon oder direkt verkaufen.

Artikel 27 Absatz 1 verlangt ein schriftliches Mandat für den Vertreter, der als Ihr lokaler Ansprechpartner für EU-Datenschutzbetroffene und Aufsichtsbehörden fungiert. Der Vertreter muss in einem EU-Mitgliedstaat ansässig sein, in dem Ihre Kunden wohnen (Artikel 27 Absatz 3). Für Frankreich muss der Vertreter also in einem EU-Land ansässig sein, das französische Betroffene abdeckt. Die Angaben zum Vertreter müssen in Ihrer Datenschutzerklärung erscheinen und für Betroffene sowie Behörden zugänglich sein.

Es gibt Ausnahmen (Artikel 27 Absatz 2): Sie benötigen keinen Vertreter, wenn Ihre Verarbeitung nur gelegentlich, nicht großflächig, nicht sensibel (z. B. keine Gesundheits-, Rassen- oder Religionsdaten) und voraussichtlich ohne Risiko für Rechte und Freiheiten der Betroffenen erfolgt. Öffentliche Stellen sind stets ausgenommen (Artikel 27 Absatz 2 Buchstabe b).

Die Nichtbestellung eines Vertreters kann zu Verwaltungsstrafen nach Artikel 83 führen, der Verstöße gegen die DSGVO regelt. Es gibt keine Übergangsfrist: Sie müssen den Vertreter bestellen, sobald Sie aufgrund Ihrer Aktivitäten der DSGVO unterliegen.

Wie Sie einen EU-Vertreter wählen: Entscheidungshilfe und praktische Überlegungen

Die Wahl des richtigen EU-Vertreters ist entscheidend für Compliance und Geschäftskontinuität. Der Anbieter muss in einem EU-Mitgliedstaat ansässig sein, in dem Ihre Betroffenen wohnen, und sollte verifizierbaren, transparenten und schnellen Service bieten. Berücksichtigen Sie Ihr Geschäftsmodell, Ihre Kundenbasis und den benötigten Compliance-Support.

Wenn Sie sind...Benötigen Sie...Benötigen Sie nicht, wenn...
US-Unternehmen, das an französische Verbraucher verkauft (B2C)EU-VertreterDie Verarbeitung ist wirklich gelegentlich, nicht großflächig und nicht sensibel
US-SaaS mit EU-Nutzern (B2B/B2C)EU-VertreterKeine EU-Nutzer oder Tracking
Chinesischer Amazon-Verkäufer mit Versand in die EUEU-Vertreter (plus GPSR-Verantwortlicher für Produkte)Kein Verkauf in die EU
UK-Onlineshop mit französischen KundenEU-VertreterKeine EU-Kunden oder Tracking
Öffentliche StelleNicht erforderlichImmer ausgenommen nach Artikel 27 Absatz 2 Buchstabe b
US-B2B-Lieferant ohne EU-EndnutzerEventuell ausgenommenKeine Verarbeitung von Daten EU-bezogener Personen

Praktische Tipps:

Was der Preis wirklich beinhaltet: Detaillierter Anbieter-Vergleich

Die Leistungen von EU-Vertretern variieren stark hinsichtlich des im Preis enthaltenen Umfangs. Einige bieten nur die gesetzliche Bestellung, andere bündeln Compliance-Extras. Nachfolgend ein detaillierter Vergleich basierend auf verfügbaren Daten:

LeistungREP27EU Shieldrep4eu
Unterschriebene BestellungInklusiveInklusiveInklusive
Zertifikat mit QR-CodeInklusiveNicht angegebenNicht angegeben
Öffentliche VerifizierungsseiteInklusiveNicht angegebenNicht angegeben
Formulierung für DatenschutzerklärungInklusiveInklusiveNicht angegeben
Art. 30 VerzeichnisführungNicht inklusiveInklusiveNicht angegeben
Jährliche Compliance-PrüfungNicht inklusiveInklusiveNicht angegeben
Weiterleitung von KorrespondenzInklusiveInnerhalb 1 WerktagNicht angegeben
Menschliche AktenprüfungInklusiveNicht angegebenNicht angegeben
Bestellung unterschrieben innerhalb 24hInklusiveNicht angegebenNicht angegeben
ZusatzgebührenAuf AnfrageAuf AnfrageAuf Anfrage

Der Basispreis von REP27 deckt die wesentlichen Leistungen für DSGVO Art. 27 ab: unterschriebene Bestellung, Zertifikat mit QR-Code (hilfreich für Marktplätze), öffentliche Verifizierung und Formulierung für die Datenschutzerklärung. EU Shield beinhaltet zusätzlich die Art. 30 Verzeichnisführung und eine jährliche Compliance-Prüfung – wertvoll für Unternehmen mit laufendem Compliance-Bedarf. rep4eu hebt Live-Abdeckung und Markteintrittsschutz hervor, nennt jedoch keine Details zu Extras.

Bestätigen Sie stets, was im Preis enthalten ist, und fordern Sie vor Kauf einen Vertrag oder AGB an. Manche Leistungen (z. B. Verzeichnisführung, Compliance-Prüfungen) sind optional oder kostenpflichtig.

Versteckte Kosten, Ausschlüsse und was Anbieter meist nicht sagen

Obwohl die veröffentlichten Preise einfach wirken, sind versteckte Kosten und Ausschlüsse häufig. Darauf sollten Sie achten, basierend auf verfügbaren Daten:

Praktische Hinweise:

So funktioniert die Bestellung: Schritt-für-Schritt-Checkliste für US-Unternehmen

  1. Pflichten prüfen: Nutzen Sie die obenstehende Entscheidungshilfe, um zu klären, ob Sie einen EU-Vertreter benötigen. Im Zweifel konsultieren Sie einen Compliance-Experten oder nutzen ein kostenloses Prüf-Tool eines Anbieters.
  2. Anbieter auswählen: Vergleichen Sie REP27, EU Shield und rep4eu hinsichtlich Preis, Leistungen und Transparenz. Stellen Sie sicher, dass der Anbieter in einem EU-Land ansässig ist, das Ihre Kunden abdeckt.
  3. Datei vorbereiten: Sammeln Sie den rechtlichen Firmennamen, Adresse, Kontaktdaten, Beschreibung Ihrer Verarbeitungstätigkeiten und Details zu Ihren EU-Kunden (z. B. Länder, Volumen, Art der Daten).
  4. Beim Anbieter einreichen: Senden Sie Ihre Datei an den Anbieter. REP27 prüft menschlich innerhalb von 24 Arbeitsstunden; bei anderen Anbietern können die Zeiten variieren.
  5. Bestellung und Zertifikat erhalten: Nach Freigabe unterschreibt der Anbieter die Bestellung. REP27 stellt ein Zertifikat mit QR-Code und öffentliche Verifizierungsseite aus. Nutzen Sie diese für Marktplätze und Audits.
  6. Datenschutzerklärung aktualisieren: Fügen Sie die Angaben zum Vertreter (Name, Adresse, Kontakt) in Ihre Datenschutzerklärung ein, wie vom Anbieter bereitgestellt.
  7. Dokumentation aufbewahren: Bewahren Sie Bestellung, Zertifikat und Korrespondenz für Behörden und Marktplatzanfragen auf.
  8. Jährlich überprüfen: Bei Änderungen der Verarbeitung oder Erweiterungen in neue EU-Länder aktualisieren Sie die Bestellung entsprechend.

Checkliste für heute:

  1. Überprüfen Sie Ihre EU-Verkäufe und Datenverarbeitung.
  2. Wählen und kontaktieren Sie einen Anbieter.
  3. Bereiten Sie Ihre Firmendaten vor und reichen Sie sie ein.
  4. Erhalten und implementieren Sie Bestellung und Zertifikat.
  5. Aktualisieren Sie Ihre Datenschutzerklärung und informieren Sie Ihr Team.

Risiken, Bußgelder und Durchsetzung: Was passiert bei Ignorieren von Artikel 27?

Die Nichtbeachtung von DSGVO Artikel 27 birgt erhebliche Risiken. Aufsichtsbehörden in jedem EU-Land, in dem Sie Kunden haben, können die Einhaltung prüfen und durchsetzen. Bußgelder sind in Artikel 83 DSGVO geregelt und können bis zu 20 Millionen Euro oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes bei schwerwiegenden Verstößen betragen. Obwohl die Nichtbestellung eines Vertreters nicht immer als schwerstes Vergehen gilt, kann dies zu folgenden Konsequenzen führen:

Behörden können Ihren Vertreter direkt kontaktieren, verfolgen aber auch Ihr Unternehmen für Durchsetzungsmaßnahmen und Bußgelder. Der Vertreter haftet nicht für Ihre Handlungen (Artikel 27 Absatz 5), ist jedoch Ihr offizieller Ansprechpartner für alle DSGVO-Angelegenheiten in der EU. Anbieter weisen selten darauf hin, dass Sie weiterhin voll verantwortlich bleiben.

Um Risiken zu minimieren:

Realistische Szenarien: Welche Pflicht gilt und der einfachste Weg zur Compliance

In allen Fällen halten Sie Dokumentation für Behörden und Marktplätze bereit. Wenn Sie nur B2B verkaufen und keine personenbezogenen EU-Daten verarbeiten oder Ihre Verarbeitung wirklich gelegentlich und risikoarm ist, benötigen Sie eventuell keinen Vertreter. Im Zweifel konsultieren Sie einen Compliance-Experten oder nutzen ein Prüf-Tool.

Wann Sie das nicht brauchen

Häufige Fragen

Wer muss nach DSGVO Artikel 27 einen EU-Vertreter bestellen?

Jeder Verantwortliche oder Auftragsverarbeiter ohne EU-Sitz, der Waren oder Dienstleistungen für Personen in der EU anbietet oder deren Verhalten überwacht, muss einen EU-Vertreter bestellen, sofern keine Ausnahme gilt (gelegentliche, risikoarme, nicht sensible Verarbeitung oder öffentliche Stellen).

Welche Informationen müssen für die Bestellung eines Vertreters bereitgestellt werden?

Sie müssen den rechtlichen Firmennamen, Adresse, Kontaktdaten, eine Beschreibung Ihrer Verarbeitungstätigkeiten und Details zu Ihrer EU-Kundenbasis angeben. Der Anbieter prüft diese Informationen vor Unterzeichnung der Bestellung.

Kann ich für meinen Vertreter jedes EU-Land wählen?

Nein. Der Vertreter muss in einem Mitgliedstaat ansässig sein, in dem die Personen wohnen, deren Daten Sie verarbeiten. Für Verkäufe in Frankreich muss der Vertreter in einem EU-Land sein, das französische Betroffene abdeckt.

Was ist im Basispreis von REP27 enthalten?

Der Basispreis von REP27 umfasst die unterschriebene Bestellung nach EU-DSGVO Artikel 27, ein Zertifikat mit QR-Code, öffentliche Verifizierung, Formulierung für die Datenschutzerklärung und eine menschliche Aktenprüfung, meist mit Unterschrift innerhalb von 24 Stunden.

Sind Art. 30 Verzeichnisführung und jährliche Prüfungen enthalten?

Art. 30 Verzeichnisführung und jährliche Compliance-Prüfungen sind bei EU Shield enthalten, jedoch nicht im Basispreis von REP27 oder rep4eu. Prüfen Sie vor Kauf, was enthalten ist.

Wie schnell erhalte ich mein EU-Vertreter-Zertifikat?

REP27 unterschreibt und stellt das Zertifikat in der Regel innerhalb von 24 Arbeitsstunden nach vollständiger Einreichung aus. Bei anderen Anbietern variieren die Zeiten oder sind nicht angegeben.

Welche Risiken bestehen, wenn ich keinen EU-Vertreter bestelle?

Die Nichtbestellung eines EU-Vertreters kann zu Verwaltungsstrafen nach Artikel 83 DSGVO führen. Behörden können zudem Ihre Aktivitäten einschränken oder Produkte/Dienstleistungen in der EU blockieren.

Haftet der Vertreter für meine DSGVO-Compliance?

Nein. Der Vertreter ist Ihr Ansprechpartner, haftet aber nicht für Ihre DSGVO-Compliance. Behörden können weiterhin direkt gegen Ihr Unternehmen vorgehen.

Benötige ich einen Vertreter für B2B-Verkäufe?

Wenn Sie Waren oder Dienstleistungen für Personen in der EU anbieten oder deren Verhalten überwachen, benötigen Sie einen Vertreter, unabhängig von B2B oder B2C. Reines B2B ohne personenbezogene Daten ist selten ausgenommen.

Kann ein Anbieter sowohl EU- als auch UK-Vertretung abdecken?

Einige Anbieter, darunter REP27, bieten sowohl EU- als auch UK-DSGVO-Vertretung als separate Bestellungen an, meist zu einem Kombipreis. Jede Rechtsordnung erfordert eine eigene Bestellung.

Fordern Marktplätze wie Amazon oder Etsy einen Nachweis über EU-Vertretung?

Ja. Marktplätze verlangen oft einen Nachweis über EU-Vertreter und Produktverantwortliche, bevor Verkäufe an EU-Kunden erlaubt werden. Zertifikate und öffentliche Verifizierungen helfen, diese Anforderungen zu erfüllen.

Wie aktualisiere ich meine Datenschutzerklärung nach Bestellung?

Anbieter liefern die genaue Formulierung zum Einfügen in Ihre Datenschutzerklärung, inklusive Name, Adresse und Kontaktdaten des Vertreters. Dies muss für EU-Nutzer sichtbar sein.

Quellen

  1. DSGVO Artikel 27 (offizieller Text) — gdpr-library.com
  2. DSGVO Artikel 83 (offizieller Text) — gdpr-library.com
  3. REP27 EU DSGVO Vertreter Service — rep27.com
  4. EU Shield Preise — eushield.eu
  5. rep4eu US Service — rep4.eu

Verwandte Ratgeber

REP27Was REP27 genau enthält →