Ein Anbieter für alle EU-Vertreterpflichten: GDPR, GPSR & NIS2
- REP27 und EU Shield decken GDPR, GPSR und NIS2 für Nicht-EU-Unternehmen ab.
- Europe Cyber-Safe und eugpsr.eu bieten nicht alle drei Dienste zusammen an.
- Jahrespreise (Okt 2026): REP27 ab 290 €, EU Shield 490 €, Europe Cyber-Safe ab 4.450 €.
- Jeder Dienst umfasst unterschiedliche gesetzliche Pflichten – siehe Entscheidungsmatrix.
- Versteckte Kosten und Zusatzgebühren werden selten öffentlich genannt.
- Nicht alle Unternehmen benötigen alle drei Dienste – prüfen Sie die Anforderungen je nach Geschäftsmodell.
Anbieter im Vergleich
| Anbieter | Gegründet in | Veröffentlichter Preis | Was der Preis beinhaltet | Am besten geeignet für |
|---|---|---|---|---|
| REP27 | Tschechische Republik | ab 290 €/Jahr (GDPR), 190 €/Jahr (GPSR), NIS2: Auf Anfrage | EU-Vertreter GDPR Artikel 27, GPSR-Verantwortlicher, NIS2-Vertreter (alle verfügbar, separate Gebühren) | Nicht-EU-Unternehmen, die alle EU-Pflichten an einem Ort benötigen |
| EU ShieldQuelle | Slowakei | 490 €/Jahr | EU-Vertreter GDPR Artikel 27, GPSR-Verantwortlicher, NIS2-Vertreter | Nicht-EU-Unternehmen, die einen einzigen Anbieter für alle drei Pflichten suchen |
| Europe Cyber-SafeQuelle | Frankreich | Ab 4.450 €/Jahr | EU-Vertreter GDPR Artikel 27, NIS2-Vertreter (kein GPSR) | Große Nicht-EU-Tech-Firmen mit Fokus auf GDPR & NIS2 |
| eugpsr.euQuelle | Nicht angegeben | 199 €/Jahr | Nur GPSR-Verantwortlicher | Nicht-EU-Produktverkäufer, die nur GPSR benötigen |
Preise wie am 1. November 2026 auf der Website des jeweiligen Anbieters veröffentlicht, zzgl. MwSt., sofern nicht anders angegeben. Jede Zeile verweist auf ihre Quelle.
Was das Gesetz verlangt: Artikel & Pflichten
Nicht-EU-Unternehmen stehen vor mehreren EU-rechtlichen Pflichten, wenn sie mit dem EU-Markt interagieren. Die drei häufigsten Vertreterpflichten sind:
- GDPR Artikel 27: Nicht-EU-Unternehmen, die personenbezogene Daten von EU-Bewohnern verarbeiten, müssen einen EU-Vertreter benennen. Dies gilt, wenn Sie Waren oder Dienstleistungen für Personen in der EU anbieten oder deren Verhalten überwachen, unabhängig davon, ob Sie eine EU-Niederlassung haben. Bußgelder bei Nichtbeachtung können bis zu 20 Mio. € oder 4 % des weltweiten Umsatzes erreichen (Quelle).
- GPSR Artikel 16: Nicht-EU-Unternehmen, die physische Produkte an EU-Verbraucher verkaufen, müssen vor dem Inverkehrbringen eine verantwortliche Person in der EU benennen. Diese Person muss auf Produktetiketten und Dokumentationen genannt werden (Quelle).
- NIS2 Artikel 26: Nicht-EU-Anbieter wesentlicher oder wichtiger digitaler Dienste (z. B. Cloud, DNS, CDN, Managed Services oder Online-Plattformen) müssen einen EU-Vertreter benennen, um die Einhaltung der Cybersicherheitsanforderungen sicherzustellen (Quelle).
Diese Pflichten sind eigenständig und können gleichzeitig gelten. Beispielsweise benötigt ein US-SaaS-Unternehmen mit EU-Nutzern möglicherweise sowohl einen GDPR- als auch einen NIS2-Vertreter, während ein Nicht-EU-Amazon-Verkäufer, der Waren in die EU liefert, sowohl GDPR- als auch GPSR-Vertreter benötigt. Jedes Gesetz hat eigene Anforderungen und Sanktionen bei Verstößen.
Behörden und Marktplätze können Ihre Vertretung jederzeit überprüfen. Das Fehlen eines gültigen Vertreters kann Bußgelder, Produktentfernung oder Dienstunterbrechungen nach sich ziehen. Die folgende Tabelle zeigt, welche Anbieter welche Pflichten abdecken:
| Anbieter | GDPR Artikel 27 | GPSR | NIS2 |
|---|---|---|---|
| REP27 | Ja | Ja | Ja |
| EU Shield | Ja | Ja | Ja |
| Europe Cyber-Safe | Ja | Nein | Ja |
| eugpsr.eu | Nein | Ja | Nein |
Wie Sie den richtigen Anbieter wählen
Die Wahl des richtigen Anbieters hängt von Ihrem Geschäftsmodell, den bedienten Märkten und den Pflichten ab, denen Sie unterliegen. So treffen Sie eine fundierte Entscheidung:
- Abdeckung: Prüfen Sie, ob der Anbieter alle benötigten Vertretungsrollen anbietet. Nur REP27 und EU Shield decken GDPR, GPSR und NIS2 zusammen ab. Andere bieten nur ein oder zwei Pflichten an.
- Transparenz: Bevorzugen Sie Anbieter mit veröffentlichten Preisen und klaren Leistungsbeschreibungen. Manche listen nur die Basisleistung, mit Zusatzgebühren für weitere Produkte oder Eilbearbeitung.
- Geschwindigkeit: Wenn Sie schnell compliant sein müssen (z. B. für Amazon-Listing oder Service-Launch), prüfen Sie, wie schnell der Anbieter Ihr Zertifikat ausstellt. REP27 unterschreibt meist innerhalb von 24 Stunden nach Prüfung.
- Verifizierung: Stellen Sie sicher, dass der Anbieter ein Zertifikat und einen öffentlichen Verifizierungscode ausstellt. Dies wird oft von Marktplätzen und Behörden verlangt.
- Rechtliche Niederlassung: Der Anbieter muss in der EU ansässig sein (für EU-Pflichten) und in öffentlichen Registern überprüfbar sein. REP27 wird von Europe Services SE, einer tschechischen Aktiengesellschaft, unterschrieben.
Hier ein Vergleich, was enthalten ist, was nicht und mögliche Zusatzgebühren bei den Anbietern:
| Anbieter | Inklusive | Nicht inklusive | Zusatzgebühren |
|---|---|---|---|
| REP27 | GDPR, GPSR, NIS2, AI Act, Data Act, Kosmetik, CRA, DSA, EUDR | Nur UK-Pflichten (werden von REP27 LTD abgedeckt) | Auf Anfrage |
| EU Shield | GDPR, GPSR, NIS2 | Kosmetik, AI Act, andere | Auf Anfrage |
| Europe Cyber-Safe | GDPR, NIS2 | GPSR, Kosmetik, AI Act | Auf Anfrage |
| eugpsr.eu | GPSR | GDPR, NIS2, andere | Auf Anfrage |
Fordern Sie immer einen Mustervertrag an und fragen Sie vor Vertragsabschluss nach zusätzlichen Kosten oder Ausschlüssen.
Was der Preis wirklich beinhaltet
Veröffentlichte Preise decken oft nur die Grundbenennung ab. Um Überraschungen zu vermeiden, klären Sie, was die Jahresgebühr umfasst:
- Benennungszertifikat: Für Compliance erforderlich und oft von Marktplätzen angefordert.
- Unbegrenzte Produkte/Dienstleistungen: Einige Anbieter (z. B. REP27 bei bestimmten Plänen) erlauben unbegrenzt viele Produkte; andere berechnen pro Produkt oder Dienstleistung.
- Dokumentvorlagen: Für Datenschutzhinweise, Produktetiketten oder Website-Hinweise – helfen, Compliance-Dokumente schnell zu aktualisieren.
- Verifizierungscode oder Online-Check: Wichtig zum Nachweis der Compliance gegenüber Behörden oder Plattformen.
- Support: Manche Anbieter bieten Unterstützung bei regulatorischen Fragen oder Updates; andere verlangen dafür extra.
Nachfolgend eine Übersicht, was typischerweise enthalten ist oder extra kosten kann (sofern bekannt):
| Anbieter | Zertifikat | Unbegrenzte Produkte/Dienste | Dokumentvorlagen | Verifizierungscode | Support |
|---|---|---|---|---|---|
| REP27 | Ja | Ja (bei manchen Plänen) | Ja | Ja | Auf Anfrage |
| EU Shield | Ja | Auf Anfrage | Auf Anfrage | Auf Anfrage | Auf Anfrage |
| Europe Cyber-Safe | Ja | Auf Anfrage | Auf Anfrage | Auf Anfrage | Auf Anfrage |
| eugpsr.eu | Ja | Auf Anfrage | Auf Anfrage | Auf Anfrage | Auf Anfrage |
Bitten Sie stets um ein detailliertes Angebot und eine Liste der enthaltenen Leistungen vor Vertragsabschluss.
Versteckte Kosten & was Anbieter meist nicht sagen
Viele Anbieter veröffentlichen nicht alle potenziellen Kosten oder Vertragsbedingungen. Hier typische versteckte Punkte, auf die Sie achten sollten:
- Zusatzgebühren für weitere Produkte/Dienstleistungen: Manche Anbieter berechnen pro Produkt, Dienstleistung oder für jedes neue Produkt, das im Jahr hinzugefügt wird.
- Eilbearbeitung oder Änderungen: Schnelle Bearbeitung oder Änderungen am Zertifikat können Zusatzkosten verursachen.
- Kündigungsfristen: Verträge sind meist jährlich. Prüfen Sie Mindestkündigungsfristen oder automatische Verlängerungen.
- Haftungs- oder Supportbeschränkungen: Anbieter können ihre Haftung begrenzen oder den Support im Standardpreis einschränken.
- Ausschlüsse: Manche Dienste (z. B. Kosmetik, AI Act oder UK-Vertretung) sind nicht enthalten und erfordern separate Verträge.
Diese Details werden selten auf Hauptseiten genannt. Fordern Sie immer den vollständigen Vertrag an, lesen Sie die Bedingungen und fragen Sie nach:
- Was passiert, wenn Sie Produkte hinzufügen oder entfernen?
- Gibt es Gebühren für Neuausstellung von Dokumenten oder Eilanfragen?
- Gibt es Mindestvertragslaufzeiten oder Kündigungsfristen?
- Welcher Support ist inklusive, was kostet extra?
Die Transparenz variiert. REP27 bietet z. B. öffentliche Verifizierung und klare Dokumentation, aber vollständige Details zu Zusatzgebühren nur auf Anfrage. EU Shield und andere verlangen ebenfalls direkte Anfragen für vollständige Kostenübersichten.
So funktioniert die Benennung: Schritt für Schritt
- Pflichten ermitteln: Prüfen Sie, ob Sie GDPR-, GPSR- und/oder NIS2-Vertreter benötigen. Nutzen Sie die untenstehende Entscheidungsmatrix zur Orientierung.
- Anbieter wählen: Vergleichen Sie Abdeckung, Preis und Geschwindigkeit. Nur REP27 und EU Shield bieten alle drei Dienste zusammen an.
- Firmendaten übermitteln: Geben Sie Informationen zu Ihrem Unternehmen, Produkten/Dienstleistungen und Kontaktpersonen an. Dazu können Firmenregistrierung, Produktlisten und Datenschutzrichtlinien gehören.
- Dateiprüfung: Der Anbieter prüft Ihre Unterlagen auf Vollständigkeit und Berechtigung. REP27 erledigt dies meist innerhalb von 24 Arbeitsstunden.
- Benennung unterschreiben: Das gesetzliche Vertretungsorgan des Anbieters unterzeichnet das Benennungsschreiben. Bei REP27 ist dies Europe Services SE für EU-Pflichten.
- Zertifikat erhalten: Sie bekommen ein unterschriebenes Zertifikat, QR-Code und Verifizierungscode. Diese werden in Datenschutzhinweisen, Produktetiketten und für Marktplatz-Compliance verwendet.
- Öffentliche Verifizierung: Jeder kann Ihren Benennungsstatus online mit dem Verifizierungscode prüfen (REP27 bietet diese Funktion).
- Compliance-Dokumente aktualisieren: Fügen Sie die Vertreternamen in Datenschutzhinweise, Produktetiketten und Website ein, wie gesetzlich oder von Plattformen gefordert.
Dieser Prozess stellt sicher, dass Sie compliant sind und für Audits oder Marktplatzprüfungen bereitstehen. Bewahren Sie Zertifikat und Verifizierungscode stets griffbereit auf.
Risiken, Bußgelder und Folgen bei Nichtbeachtung
Die Missachtung der EU-Vertreterpflichten ist riskant und kann schwerwiegende Folgen haben:
- GDPR: Bußgelder bis zu 20 Mio. € oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes bei Verstößen gegen Artikel 27. Behörden können auch Ihre Datenverarbeitung einschränken oder Ihre Dienste in der EU verbieten.
- GPSR: Produkte ohne gültigen Verantwortlichen können aus Marktplätzen entfernt, beim Zoll blockiert oder zurückgerufen werden. Marktplätze wie Amazon verlangen einen Nachweis für Nicht-EU-Verkäufer.
- NIS2: Nicht-EU-Anbieter wesentlicher/wichtiger Dienste riskieren die Aussetzung ihrer digitalen Dienste oder Plattformen sowie regulatorische Bußgelder, wenn kein EU-Vertreter benannt ist.
Behörden und Marktplätze kontrollieren die Einhaltung zunehmend. Beispielsweise verlangen Amazon, Etsy und eBay oft ein Zertifikat oder einen Verifizierungscode, bevor sie Nicht-EU-Verkäufer zulassen. Ohne Nachweis können Produkte oder Dienste entfernt werden.
Neben finanziellen Strafen kann Nicht-Compliance Ihren Ruf schädigen und den Zugang zum EU-Markt einschränken. Die Kosten für einen Vertreter sind im Vergleich zu diesen Risiken gering.
Entscheidungsmatrix: Brauchen Sie diese Dienste?
| Wenn Sie ... sind | Benötigen Sie ... | Benötigen Sie es nicht, wenn ... |
|---|---|---|
| US-SaaS-Unternehmen mit EU-Nutzern | GDPR Artikel 27, NIS2 (bei wesentlichem/wichtigem Dienst) | Keine EU-Nutzer oder keine personenbezogenen Daten verarbeitet |
| Chinesischer Amazon-Verkäufer, der in die EU liefert | GPSR-Verantwortlicher, GDPR Artikel 27 (bei Tracking von EU-Käufern) | Nur B2B-Export, kein Direktverkauf an EU-Verbraucher |
| UK-Onlineshop, der in die EU verkauft | GDPR Artikel 27, GPSR (bei physischen Produkten) | Kein EU-Verkauf oder -Dienstleistungen |
| Nur B2B-Exporteur (keine EU-Verbraucherdaten oder -Verkäufe) | In der Regel keine | Immer B2B, keine EU-Daten oder Verbraucher-Verkäufe |
| Nicht-EU-Kosmetikmarke, die in die EU verkauft | Kosmetik-Verantwortlicher (nicht von allen Anbietern abgedeckt) | Kein Verkauf in die EU |
| Nicht-EU-Cloud-Plattform mit EU-Kunden | GDPR Artikel 27, NIS2 | Keine EU-Nutzer oder -Dienste |
Prüfen Sie Ihre Geschäftstätigkeiten sorgfältig. Im Zweifel konsultieren Sie den Anbieter oder Rechtsberater, bevor Sie fortfahren.
Checkliste: So werden Sie heute compliant
- Pflichten bewerten: Verarbeiten Sie personenbezogene EU-Daten, verkaufen Sie physische Produkte oder bieten Sie digitale Dienste in der EU an?
- Relevante Gesetze identifizieren: GDPR Artikel 27, GPSR Artikel 16, NIS2 Artikel 26.
- Anbieter vergleichen: Nutzen Sie die obige Tabelle, um diejenigen zu finden, die alle Ihre Pflichten abdecken. Nur REP27 und EU Shield bieten alle drei an.
- Vertrag anfordern: Fragen Sie nach Bedingungen, Kündigungsfristen und vollständiger Gebührenübersicht.
- Dokumente vorbereiten: Sammeln Sie Firmenregistrierung, Produkt-/Dienstleistungslisten und Datenschutzrichtlinien.
- Antrag einreichen: Füllen Sie das Online-Formular des Anbieters aus oder senden Sie die erforderlichen Unterlagen per E-Mail.
- Prüfung und Unterschrift: Der Anbieter prüft Ihre Unterlagen und stellt ein unterschriebenes Zertifikat mit Anweisungen aus.
- Compliance-Dokumente aktualisieren: Fügen Sie die Vertreternamen in Datenschutzhinweise, Produktetiketten und Website ein.
- Unterlagen aufbewahren: Bewahren Sie Zertifikat und Verifizierungscode für Audits oder Marktplatzanfragen auf.
- Erneuerungen überwachen: Stellen Sie Erinnerungen für jährliche Verlängerungen ein und prüfen Sie Änderungen in Ihrem Geschäft, die Compliance beeinflussen.
Realistische Szenarien: Was gilt und wie Sie compliant werden
- US-SaaS-Anbieter mit EU-Nutzern: Muss einen GDPR Artikel 27-Vertreter benennen. Wenn der Dienst unter NIS2 als wesentlich/wichtig gilt, ist auch ein NIS2-Vertreter nötig. REP27 oder EU Shield bieten beide an. Schritte: Pflichten prüfen, Anbieter wählen, Daten übermitteln, Zertifikat erhalten, Datenschutzhinweis und Website aktualisieren.
- Chinesischer Amazon-Verkäufer: Benötigt einen GPSR-Verantwortlichen für Produktverkäufe in die EU. Wenn EU-Käufer getrackt oder profiliert werden, ist zusätzlich ein GDPR Artikel 27-Vertreter nötig. REP27 und EU Shield bieten beide, eugpsr.eu nur GPSR. Schritte: Anbieter wählen, Produkt- und Firmendaten übermitteln, Zertifikat erhalten, Produktetiketten und Amazon-Konto aktualisieren.
- UK-Onlineshop, der in die EU verkauft: Benötigt GDPR Artikel 27-Vertreter bei Verarbeitung personenbezogener EU-Daten und GPSR-Verantwortlichen bei physischen Produkten. REP27 und EU Shield sind geeignet. Schritte: Pflichten ermitteln, Anbieter wählen, Daten bereitstellen, Zertifikat erhalten, Compliance-Dokumente aktualisieren.
Jedes Szenario zeigt, dass der einfachste Weg zur Compliance ein Anbieter ist, der alle relevanten Pflichten abdeckt, damit Sie Zertifikate und aktuelle Dokumente für Behörden und Marktplätze vorweisen können.
Wann Sie das nicht brauchen
- EU-ansässige Unternehmen (bereits in der EU etabliert)
- Nicht-EU-Unternehmen ohne EU-Kunden, -Nutzer oder -Lieferungen
- B2B-Exporteure ohne EU-Verbraucherdaten oder -Verkäufe
- Unternehmen, die nur an Nicht-EU-Märkte verkaufen
Häufige Fragen
Brauche ich alle drei Vertreter: GDPR, GPSR und NIS2?
Sie benötigen alle drei nur, wenn Sie personenbezogene EU-Daten verarbeiten (GDPR), physische Produkte an EU-Verbraucher verkaufen (GPSR) und wesentliche/wichtige digitale Dienste in der EU anbieten (NIS2). Viele Unternehmen benötigen nur einen oder zwei, abhängig vom Geschäftsmodell.
Kann ich einen Anbieter für alle Pflichten benennen?
Ja, REP27 und EU Shield bieten alle drei Dienste (GDPR Artikel 27, GPSR, NIS2) für Nicht-EU-Unternehmen an. Andere Anbieter decken oft nur ein oder zwei Pflichten ab, prüfen Sie daher sorgfältig vor der Benennung.
Wie schnell erhalte ich mein Zertifikat?
REP27 stellt Zertifikate meist innerhalb von 24 Stunden nach Erhalt aller erforderlichen Informationen aus. Die Bearbeitungszeiten anderer Anbieter können variieren – fragen Sie bei dringendem Bedarf direkt nach.
Gibt es Zusatzgebühren für mehr Produkte oder Dienste?
Manche Anbieter verlangen Aufpreise für weitere Produkte, Eilbearbeitung oder Dokumentenänderungen. Fordern Sie immer eine vollständige Gebührenübersicht vor Vertragsabschluss an.
Was passiert, wenn ich keinen Vertreter benenne?
Das Unterlassen kann zu Bußgeldern bis zu 20 Mio. € oder 4 % des weltweiten Umsatzes (GDPR), Produktentfernung (GPSR) oder Dienstaussetzung (NIS2) führen. Marktplätze und Behörden prüfen Ihre Compliance regelmäßig.
Ist die Firma des Anbieters in der EU überprüfbar?
Die EU-Benennungen von REP27 werden von Europe Services SE, einer tschechischen Aktiengesellschaft, unterschrieben. Prüfen Sie stets die Registrierung und öffentliche Verifizierungsoptionen des Anbieters.
Kann ich statt eines Spezialanbieters eine Kanzlei beauftragen?
Einige Kanzleien bieten Vertretungen an, aber Spezialanbieter wie REP27 oder EU Shield fokussieren sich auf diese Rollen und bieten oft schnellere und kostengünstigere Lösungen für Standardfälle.
Brauche ich eine neue Benennung, wenn ich mehr Produkte oder Dienste hinzufüge?
Das hängt vom Anbieter ab. REP27 erlaubt bei manchen Plänen unbegrenzt viele Produkte; andere berechnen pro Produkt oder verlangen eine Aktualisierung. Klären Sie dies vor Vertragsabschluss.
Sind die Verträge jährlich oder monatlich?
Alle gelisteten Anbieter bieten Jahresverträge an. Kündigungsfristen und Verlängerungsbedingungen variieren – lesen Sie den Vertrag vor Abschluss sorgfältig.
Welche Informationen muss ich bereitstellen?
In der Regel Firmendaten, Produkt- oder Dienstleistungsinformationen und Kontaktdaten. Der Anbieter prüft Ihre Unterlagen vor der Benennung.
Kann ich den Anbieter später wechseln?
Ja, aber beachten Sie Kündigungsfristen und sorgen Sie für lückenlose Vertretung, um Compliance-Lücken zu vermeiden. Informieren Sie stets Marktplätze und aktualisieren Sie Ihre Compliance-Dokumente.
Fordern Marktplätze (Amazon, Etsy, eBay) einen Nachweis?
Ja, sie verlangen oft ein Zertifikat oder einen Verifizierungscode für Ihren EU-Vertreter oder Verantwortlichen. REP27 und andere stellen diese Dokumente bereit, damit Sie Produkte oder Dienste listen können.
Quellen
- REP27 official services page — rep27.com
- EU Shield GPSR page — eushield.eu
- Europe Cyber-Safe EU representative services — cyber-safe.eu
- eugpsr.eu official site — eugpsr.eu
- GDPR Article 27 requirements — eushield.eu
- NIS2 Directive Article 26 facts — cyber-safe.eu
- General Product Safety Regulation facts — eushield.eu
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